Mit diesen Zusatzkosten müssen Sie beim Hauskauf rechnen

Für die meisten Menschen gehört der Kauf einer Immobilie zu den größten Investitionen ihres Lebens. Diesen Traum können sich viele von ihnen nur mithilfe eines Baukredits erfüllen. Doch Kreditsumme und Zinsen sind nicht die einzigen Kostenfaktoren, mit denen Hauskäufer rechnen müssen. Der obligatorische Eintrag ins Grundbuch und der vom Notar beglaubigte Kaufvertrag kosten ebenfalls Geld. Auch der Staat lässt sich am Immobilienerwerb beteiligen. Er verlangt die sogenannte Grunderwerbssteuer. Ist darüber hinaus ein Makler an der Vermittlung der Immobilie beteiligt, wird eine Provision fällig, die je nach Bundesland und Vertragsgestaltung unterschiedlich hoch ausfallen kann. Wird ein Haus über eine (Zwangs-)Versteigerung erworben, fallen die gleichen Kosten wie bei einem herkömmlichen Kauf an.

Grundbucheintrag und notarielle Beglaubigung

Vergleichbar geringe Zusatzkosten bei einem Hauskauf fallen für die notarielle Beglaubigung an, die beim Grundstückserwerb in Deutschland unumgänglich ist. Dementsprechend sind Verträge über den Verkauf von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken ohne Stempel und Unterschrift des Notars ungültig. Hauskäufer sollten diesen Kostenpunkt mit rund 1,5 Prozent des Kaufpreises in ihre Finanzplanung aufnehmen. Zwingend notwendig ist auch der Eintrag ins Grundbuch. Er schlägt mit etwa 0,5 Prozent der Kaufsumme zu Buche. Außerdem gibt der Grundbuchauszug Auskunft darüber, ob die betreffende Immobilie mit Ansprüchen weiterer Parteien belastet ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten zukünftige Hausbesitzer daher Einsicht beantragen, bevor sie den Kaufvertrag unterschreiben.

Grunderwerbssteuer ist Ländersache

Auch die Grunderwerbssteuer gehört zu den Kosten, um die Sie als Käufer nicht herumkommen. Ihre Festsetzung obliegt dem jeweiligen Bundesland. Je nachdem, wo sich die betreffende Immobilie befindet, variiert der zu zahlende Betrag daher zwischen 3,5 und mehr als 6 Prozent des Hauspreises. Erwerben Käufer die betreffende Immobilie samt Ausstattung, wie beispielsweise einer teuren Einbauchküche, lässt sich die steuerpflichtige Summe unter Umständen reduzieren. Darüber hinaus gibt es einen weiteren vergleichbar hohen Kostenpunkt. Er betrifft jedoch nicht alle Käufer, sondern nur jene, die ihr Traumhaus mithilfe eines Maklers suchen.

Keine gesetzliche Regelung der Maklercourtage

Anders als bei Mietwohnungen, bei denen mittlerweile das Bestellerprinzip gilt, entscheidet bei Eigentumsobjekten die jeweilige Vertragsgestaltung darüber, wer die Provision übernimmt. Daher gibt es auch Konstellationen, in denen der Verkäufer für die Vermittlung seiner Immobilie bezahlt. Häufig sind es aber die Käufer, die für die Maklercourtage aufkommen. Wie hoch sie ausfällt, ist gesetzlich nicht geregelt, sondern von den sogenannten ortsüblichen Courtagen abhängig. Und von dem Vertrag, den Käufer und Makler unterzeichnen. Typischerweise bewegt sie sich aber in einem Preisspektrum zwischen 3 und rund 7 Prozent der Kaufsumme.

Ein optionaler Posten beim Hauskauf ist das Beauftragen eines Wertgutachtens. Je nach Objekt kann sich ein solches Gutachten auszahlen. Bei der Erstellung von Immobilienwertermittlungen im Raum Süd-Brandenburgs finden Sie unter www.immo-gutachten.org einen kompetenten Ansprechpartner.

Wenn Sie Unterstützung beim Hauskauf wünschen, so können Sie sich im Westen Deutschlands an einen der 60 kompetenten Makler der Westdeutschen Immobilienbörse WIB24 wenden.

Bild: bigstockphoto.com / Anetlanda

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