Notargebühren beim Haus- und Wohnungskauf: Das müssen Sie wissen

Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis zusätzliche Kosten an, die im Vorfeld häufig unterschätzt werden. Dazu gehören insbesondere auch die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvorgangs durch den Notar.

Aufgaben des Notars

Damit ein Immobilienkauf rechtskräftig wird, ist von Seiten des Gesetzes eine notarielle Beurkundung notwendig. Dabei stellt der Notar als erfahrener und unabhängiger Jurist gleichzeitig sicher, dass die Vertragskonditionen den rechtlichen Vorgaben entsprechen und keine der beiden Vertragsparteien negative juristische Konsequenzen zu befürchten hat. Außerdem ist der Notar zuständig für die Eintragung ins Grundbuch, die nach dem Kauf vorgenommen werden muss, sowie die Überwachung und Verwaltung der Zahlungen. Falls im Anschluss eine Sanierung des Gebäudes vorgenommen werden soll, holt der Notar darüber hinaus die notwendigen behördlichen Genehmigungen ein.

Gebührenordnung für Notare

Die Vergütung für die Tätigkeiten eines Notars richtet sich nach einer festen Gebührenordnung, die bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben ist. Dabei ist die Höhe der Notargebühren bei einem Wohnungskauf bzw. Hauskauf von dem anfallenden Kaufbetrag abhängig. Im Normalfall sollten etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises als zusätzliche Nebenkosten für den Notar einkalkuliert werden. Außerdem können zusätzliche Kosten anfallen, falls der Notar weitere notwendige Leistungen erbringen muss. Dazu zählen beispielsweise die Löschung von Belastungen oder die Eintragung von Wohn- und Wegerechten im Grundbuch. Den Großteil der Notarkosten trägt meist nicht derjenige, der ein Haus verkauft, sondern der Hauskäufer – in der Regel aus steuerlichen Gründen. Es haften jedoch beide Vertragsparteien gesamtschuldnerisch dafür, dass die Kosten für den Notar beglichen werden.

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Bild: Bigstockphoto.com / Jirapong Manustrong

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